Gemeinsame finanzielle Anstrengungen für die aus der Ukraine geflohenen Menschen

Das Land und seine Kommunen arbeiten bei der Versorgung der zu uns geflüchteten Menschen, wie schon bei der Flüchtlingskrise 2015 und bei der Corona-Pandemie, vorbildlich zusammen. Dabei steht der Hilfsgedanke und nicht bürokratisches Klein-Klein im Vordergrund.

Hessen ist vorbereitet: Der Haushaltsplan 2022 enthält Mittel von über 650 Mio. Euro zur Finanzierung flüchtlingsbezogener Kosten, die allerdings noch keine Mehrbedarfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine berücksichtigen können. Gleichwohl werden diese Mittel auch für die Geflüchteten aus der Ukraine verwendet. Klar ist aber auch, dass diese Mittel nicht für das Gesamtjahr 2022 und darüber hinaus ausreichen werden.

Alleine für zusätzliche Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung, für kommunale Notunterkünfte und für das Erstversorgungszentrum in Frankfurt a. M. werden mindestens 50 Mio. Euro in 2022 benötigt.

Mindestens 60 Millionen Euro für Kommunen

Hinzu kommen diejenigen Beträge, die das Land den Kommunen für die Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet. Hier werden erstmals zum Stichtag 15.5. die Erstattungsbeträge festgelegt. Grundlage ist die Zahl der dann in Hessen registrierten Flüchtlinge. Hierfür werden mindestens 50 Mio. Euro notwendig sein.

Das Land finanziert den Kommunen das „Integrationsgeld“ nach dem Landesaufnahmegesetz mit jeweils 3.000 Euro für jeden zugewiesenen Geflüchteten. Abhängig von der Zahl der Geflüchteten wird das Land den Kommunen hierfür mindestens weitere 60 Mio. Euro zur Verfügung stellen.

Es ergibt sich zudem ein zusätzlicher Mittelbedarf auch für die sonstigen Integrationsleistungen des Landes. Gemeint sind hier u. A. die psychosoziale Betreuung, Vielfaltszentren, Integrationslotsen, Laiendolmetscher, Sprachförderprogramme, etc. Zwar enthält der Haushaltsplan 2022 hier bereits Ansätze in Höhe von 15 Mio. Euro; eine deutliche Erhöhung wird jedoch notwendig sein.

Zusätzliche Finanzierungsbedarfe des Landes ergeben sich auch aus der erforderlichen Beschulung der Geflüchteten mit über 40 Mio. Euro.

Insgesamt dürften sich die Mehrbedarfe für das Land deutlich über 200 Mio. Euro bewegen.

Weitere Unterstützung des Bundes notwendig

Für die Hessische Landesregierung steht fest, dass die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen gelingen kann. Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 waren ein erster wichtiger Schritt. Gleichwohl muss auch geklärt werden, wer auf Grund seiner Zuständigkeit welche Kosten zu tragen hat und wie diese gedeckt werden. Das Land wird deshalb sehr zeitnah auf die Kommunalen Spitzenverbände zugehen und Gespräche zur Verteilung der vom Bund für alle Länder angekündigten insgesamt 2 Mrd. Euro für die Kosten des Jahres 2022 aufnehmen.

Ziel muss ein fairer Ausgleich der zusätzlichen Herausforderungen aller Ebenen im Rahmen der sehr begrenzten Mittel sein: Es steht zu erwarten, dass von den Bundesmitteln nur knapp 150 Mio. Euro nach Hessen fließen werden. Die größte Unwägbarkeit sind dabei die zu erwartenden Flüchtlingszahlen; da niemand das Kriegsgeschehen in der Ukraine und mögliche weitere Flüchtlingsströme prophezeien kann. Wir beobachten daher aufmerksam mit einem täglichen Monitoring, wie sich die Flüchtlingszahlen in Hessen entwickeln und wie diese finanziert werden können. Schlüsse zur Finanzierung dieser Mehrbedarfe lassen sich insbesondere aus der nächsten Steuerschätzung im Mai dieses Jahres ziehen.

Aus Sicht des Landes sind weitere finanzielle Zusagen des Bundes nötig. Deshalb setzen wir uns auch weiterhin für eine gerechte Beteiligung des Bundes an diesen Kosten ein. Dazu zählt insbesondere auch, dass die vom Bund am 31.12.2021 ausgelaufene finanzielle Förderung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geflüchtete, die nicht § 24 AufenthG unterliegen, einer dringenden Anschlussregelung bedarf.

Die Landesregierung geht zudem davon aus, dass der Bund sein Engagement bedarfsgerecht ausweiten wird.