Kritische Infrastrukturen

Hinweise für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen in Hessen

Kritische Infrastrukturen – von der Energie-, Lebensmittel- und Wasserversorgung über das Gesundheitswesen und die Informations- und Telekommunikationstechnik bis zum Transport- und Verkehrswesen sowie der staatlichen Verwaltung, der Gefahrenabwehr und vielen weiteren Bereichen – haben sozusagen als „Nervensystem unserer Gesellschaft“ zentrale, mitunter lebensnotwendige Bedeutung für das Gemein- und Wirtschaftswesen.

Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) in Hessen haben seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie mit großen Engagement und einer Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen nicht nur maßgeblich zur Bewältigung der Pandemie beigetragen, sondern vor allem den Erhalt der Funktions- und Versorgungsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen auch unter pandemischen Rahmenbedingungen sichergestellt.

Nunmehr stellen sich – neben der weiteren Bewältigung der Pandemie – mit dem kriegerischen Konflikt zwischen Russland und der Ukraine zusätzliche Herausforderungen für die KRITIS-Betreiber, wobei insbesondere das gesteigerte allgemeine Cyberbedrohungspotenzial zu nennen ist. In diesem Zusammenhang bietet die Hessische Landesregierung den KRITIS-Betreibern unter anderem an, sich für den Warn- und Informationsdienst des Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) zu registrieren.

 

Bereiche Kritischer Infrastrukturen

Um die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen im Themenkomplex KRITIS zu unterstützen, hat das Land Hessen als Hilfestellung eine Übersicht über Bereiche Kritischer Infrastrukturen in Hessen erstellt, die hier heruntergeladen werden kann. Die KRITIS-Übersichtsliste Hessen systematisiert, in welchen Sektoren und Branchen welche kritischen Dienstleistungen erbracht und kritischen Prozesse vollzogen werden. Sie weist nicht einzelne Betreiber als KRITIS aus, sondern bildet die Grundlage, auf der raum- und situationsbezogen festgelegt wird, welche Anlagen kritisch sind bzw. welche Unternehmen, Behörden und Organisationen zu den KRITIS-Betreibern zählen (Kritikalitätsbestimmung). Hierzu werden auch Beispiele für Anlagen bzw. Einrichtungen aufgeführt.

Daneben weist die KRITIS-Übersichtsliste Hessen die für die einzelnen KRITIS-Bereiche zuständigen Obersten Landesbehörden aus und ermöglicht hierdurch die zielgerichtete Steuerung von Anliegen und Rückfragen.

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