Hessisches Ministerium der Finanzen

Aktuelle Erkenntnisse aus der Herbst-Steuerschätzung

Hessen kann auf etwas höhere Steuereinnahmen hoffen, muss aber auch noch höhere Zahlungen in den Finanzkraftausgleich fürchten. Schon im kommenden Jahr könnte Hessen dort erstmals die Marke von vier Milliarden Euro reißen. Besonders positiv: Hessens Kommunen können mit mehr Einnahmen rechnen. Das sind Erkenntnisse aus der Herbst-Steuerschätzung.

Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:

„Wie gewonnen, so zerronnen: Die Steuerschätzung lässt auf etwas höhere Steuereinnahmen für das Land hoffen, sagt aber zugleich noch höhere Zahlungen in den Finanzkraftausgleich zugunsten ärmerer Länder vorher. Bereits im kommenden Jahr müssten wir demnach rund vier Milliarden Euro des in Hessen erwirtschafteten Gelds abgeben. Diese Marke drohte bislang erst 2029.“

„Rundweg positiv ist die Nachricht, dass Hessens Kommunen bis 2029 mit 1,8 Milliarden Euro mehr rechnen können.“

„Mehreinahmen helfen immer. Kommen sie tatsächlich wie jetzt prognostiziert, könnten wir die Neuverschuldung etwas senken. Sie bliebe aber immer noch im Milliardenbereich, denn zu groß sind die Lücken, die die beispiellose deutsche Wirtschaftsflaute in die öffentlichen Haushalte reißt. Mehr Einnahmen hieße daher weniger neue Schulden, aber kein größerer Spielraum für neue Ausgaben.“

Fragen und Antworten:

Zu welchem Ergebnis kommt die aktuelle Steuerschätzung für Hessen?

Das Land Hessen kann aktuell von Steuereinnahmen für den Landeshaushalt von rund 28,2 Milliarden Euro für 2025 und von rund 28,9 Milliarden Euro für 2026 ausgehen. In den Schätzungen sind die erwarteten, aber noch nicht beschlossenen Steuerrechtsänderungen zur Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie und die Erhöhung der Entfernungspauschale bereits enthalten. Landessteuern wie die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer entwickeln sich besser als zuletzt angenommen.

2025 könnte das zu einem Plus von 600 Millionen Euro gegenüber den Planungen des Haushalts führen. Auch 2026 und 2027 ist demnach mit Zuwächsen zu rechnen, 2028 und 2029 nicht mehr. Der Konsolidierungsdruck bleibt daher.

Für Hessens Kommunen summiert sich das Plus im Schätzzeitraum auf 1,8 Milliarden Euro.

Hier die Zahlen im Überblick:

Diagramm zur Steuerschätzung für das Land Hessen und seine Kommunen für die Jahre 2025 bis 2029.

Was bedeutet die Steuerschätzung für den Finanzkraftausgleich?

Bei höheren Steuereinnahmen muss Hessen mit einer weiter steigenden Belastung im Finanzkraftausgleich zugunsten ärmerer Bundesländer rechnen. Die zusätzlichen Zahlungen des Landes könnten Jahr für Jahr zwischen 400 und 450 Millionen Euro liegen. Bereits 2026 droht erstmals die Marke von vier Milliarden Euro überschritten zu werden. Bislang war damit erst für 2029 zu rechnen.

Hier die Zahlen im Überblick:

 20252026202720282029
Steuerschätzung Mai 2025-3.269-3.547-3.685-3.823-3.964
Steuerschätzung Oktober 2025-3.716-3.983-4.115-4.227-4.394
Veränderung447436431404430

Was bedeuten die Zahlen für den Nachtragshaushalt 2025 und für den Haushalt 2026 des Landes?

Der Nachtragshaushalt 2025 wird wie von der Landesregierung vorgeschlagen in den Hessischen Landtag eingebracht und dort beraten. Sollten sich am Ende des Haushaltsjahres 2025 die höheren Steuereinnahmen tatsächlich realisieren lassen, werden sie dafür eingesetzt, die Neuverschuldung entsprechend zu senken. Der Nachtragshaushalt 2025 sieht bislang rund 1,8 Milliarden Euro neue Schulden vor.

Die Steuermehreinnahmen 2026 werden vor der Übersendung des Haushaltsentwurfs an den Hessischen Landtag in den Haushaltsentwurf eingearbeitet. Die erwarteten Mehreinnahmen werden ebenfalls zur Absenkung der bislang geplanten Nettokreditaufnahme eingesetzt.

Wie oft gibt der Arbeitskreis Steuerschätzungen seine Ergebnisse bekannt?

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen veröffentlicht zweimal im Jahr seine Prognose zur bundesweitern Entwicklung der Steuereinnahmen. Nachdem die Ergebnisse im Bund veröffentlicht werden, analysieren die Haushaltsexpertinnen und -experten in Hessen die Zahlen für das Bundesland und geben diese in der darauffolgenden Woche bekannt. Dies erfolgt in der Regel Mitte Mai für die Steuerschätzung im Frühjahr und Ende Oktober/Anfang November für die Herbststeuerschätzung.

Wie geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen vor?

Für die Schätzungen des Arbeitskreises erstellen mehrere Mitglieder unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede Einzelsteuer: mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen. Ihre Schätzvorschläge sind Gegenstand der Diskussion im Arbeitskreis, dem auch Vertreter der Länderfinanzministerien angehören. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzungen werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Union entfallenden Einnahmen ermittelt.

Warum wird die Steuerschätzung des Bundes regionalisiert?

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen schätzt grundsätzlich nur die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Diese umfassen die Gemeinschaftsteuern, die Bundes- und Ländersteuern, die Gemeindesteuern sowie die Abführungen Deutschlands an die EU. Wie viel davon auf die einzelnen Länder entfällt, wird erst in einem weiteren Rechenverfahren, der so genannten Regionalisierung, ermittelt. Dabei werden mittels einer Referenzperiodenbetrachtung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs die auf die einzelnen Länder und deren Gemeinden entfallenden Steuern ermittelt.

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