Hessisches Ministerium der Finanzen

Bund gibt 7,4 Mrd. Euro frei – Minister betont schnelle Umsetzung

Hessen erhält in den kommenden zwölf Jahren 7,4 Milliarden Euro des Bundes für seine Infrastruktur. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat mit den Stimmen Hessens zugestimmt. Das Geld kommt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Der Bund hat mit seinem Sondervermögen einen wichtigen Impuls zum Abbau des Investitionsstaus und für mehr Wachstum in Deutschland gegeben. Dass er dabei auch an die Länder und Kommunen gedacht hat, rechne ich der Bundesregierung hoch an. Das war auch schon anders.“

„Klar ist: Wir müssen auf allen staatlichen Ebenen investieren, um wieder zu dauerhaftem Wachstum zu kommen. Wir müssen aber auch auf allen Ebenen reformieren, denn Geld allein löst Deutschlands Probleme nicht.“

„Wir sind in Hessen gut vorbereitet auf das, was nun beschlossen wurde. Wir können daher bereits in den kommenden Tagen auf die Zielgerade mit den Kommunen einbiegen. Seit dem Sommer bereiten wir mit ihnen zusammen im Zukunftspakt vor, wie das Investitionsangebot des Bundes in Hessen an den Start gebracht werden soll.“

Zitat Bundesratsminister Manfred Pentz:

„Es kommt jetzt auf eine schnelle Umsetzung an! Das Paket ist ein großer Kraftakt und eine ganz wichtige Investition in unsere staatliche Infrastruktur. Aber wir müssen unsere PS jetzt auch auf die Straße bringen. In der weiteren Umsetzung muss deshalb sehr genau darauf geachtet werden, dass die Kommunen schnell und unkompliziert ihre Projekte umsetzen können. Dieses Paket ist mit dem Beschluss im Bundesrat nicht abgeschlossen, sondern es fängt gerade erst an. Es ist erst dann abgeschlossen, wenn unsere Straßen, Brücken, Schulen und öffentlichen Infrastrukturen saniert sind.“

Fragen und Antworten:

Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und ihre Kommunen vorgesehen. Im Bundesrat wurde nun das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz beschlossen. Es regelt die Verteilung der 100 Milliarden unter den Ländern und ermöglicht Investitionen in die Infrastruktur, etwa in Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhäuser und Pflege, Energie, Bildung und Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Das Gesetz enthält zudem Regelungen zum Verwendungszeitraum und zu den Berichtspflichten gegenüber Bund und Ländern. Das Bundesgeld soll möglichst schnell, flexibel und zielgerichtet entsprechend den Prioritäten vor Ort eingesetzt werden.

Hessen entscheidet, wie viele der 7,4 Milliarden Euro, die das Land in den kommenden zwölf Jahren vom Bund erhält, an die Kommunen weitergegeben wird. Dies wird deutlich mehr als die Hälfte des Geldes sein. Geregelt wird dies im Zukunftspakt, über den die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände seit dem Sommer miteinander sprechen. Mit dem nun beschlossenen Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die Weitergabe des Bundesgeldes an die Länder geschaffen. Damit können auch die Gespräche des Landes mit den Kommunen über die Umsetzung in Hessen jetzt in die Schlussphase gehen. Mit einem Ergebnis kann voraussichtlich noch im Oktober gerechnet werden. Im November kann das Land dann sagen, was es mit seinem Anteil aus dem Sondervermögen plant.

Ministerpräsident Boris Rhein hat den Kommunen bei der Kommunalkonferenz – einer Zusammenkunft der Kommunalen Familie mit der Landesregierung – während des Hessentags in Bad Vilbel einen Zukunftspakt für starke Kommunen vorgeschlagen. Er soll die kommunale Selbstverwaltung stärken. Dazu gehört, die Finanzen der Kommunen nachhaltig zu verbessern, sie durch weniger Bürokratie und Standards dauerhaft zu entlasten sowie die Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes für die Kommunen und das Land zu regeln. Für den letztgenannten Punkt dürfte ein Ergebnis noch im Oktober vorliegen. Die Ergebnisse der anderen Themen sollen bis Dezember erarbeitet sein.