Hessisches Ministerium der Finanzen

Deutliche Steuerausfälle für Land und Kommunen

Hessen und seine Kommunen müssen mit deutlichen Steuerausfällen rechnen: Bis 2029 kommt auf das Land ein Minus von rund 1,6 Milliarden Euro zu, auf die Kommunen ein Minus von fast 2,6 Milliarden Euro.

Diese aus der Frühjahrs-Steuerschätzung abgeleiteten Zahlen hat Finanzminister Lorz heute veröffentlicht. Geplante Steueränderungen der neuen Bundesregierung würden den Landeshaushalt zusätzlich massiv belasten: um voraussichtlich zwei Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2029.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Deutschlands hausgemachte Wirtschaftsschwäche, Putins unerbittlicher Krieg mitten in Europa und Trumps Irrlichtern in der Wirtschafts- und Außenpolitik: All das führt zu einer ausgesprochen schwierigen Lage, die auch den hessischen Landeshaushalt kräftig durchschüttelt.“

„Machen wir uns nichts vor: Der Haushalt 2026 wird ein Spar-Haushalt werden müssen. Auch für die folgenden Haushalte zeichnet sich keine Entspannung ab. Erst wenn es uns gelingt, ein signifikantes Wachstum in Deutschland zu schaffen, können die öffentlichen Haushalte auf Erholung hoffen. Einstweilen ist Sparen das neue Normal.“

„Ein wichtiges Ziel der neuen Bundesregierung ist, für Wirtschaftswachstum zu sorgen. Das ist bitter nötig. Viele der Maßnahmen werden Geld kosten. Allein in Hessen rechnen wir mit Mehrkosten von zwei Milliarden Euro bis 2029. Das ist alleine nicht mehr zu stemmen. Länder und Kommunen brauchen hier eine Kompensation durch den Bund.“

„Auch die Kommunen werden hart getroffen. Als Land werden wir weiter verlässlicher Partner sein und die milliardenschweren Zahlungen etwa über den Kommunalen Finanzausgleich trotz der Belastungen des Landes so gut es geht steigern. Wir werden die Verluste der Kommunen aber nicht ausgleichen können. Umso wichtiger ist es, dass wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung die Kommunen substanziell von ihren Aufgaben entlasten.“

Fragen und Antworten:

Zu welchem Ergebnis kommt die aktuelle Steuerschätzung für Hessen?

Das Land Hessen kann aktuell von Steuereinnahmen für den Landeshaushalt von rund 27,5 Milliarden Euro für 2025 und von rund 28,2 Milliarden Euro für 2026 ausgehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Haushalt 2025 – anders als in den Folgejahren – die Mindereinnahmen auf Grund der Ende 2024 beschlossenen Steuersenkungen bereits berücksichtigt wurden.

Für 2025 würde sich vor diesem Hintergrund ein Plus von 246 Millionen Euro gegenüber den Planungen des Haushalts ergeben. Das Steuerplus ist vor allem auf einen Einmaleffekt im Finanzkraftausgleich unter den Ländern zurückzuführen. Die erwarteten Mehreinnahmen müssen gemäß der Schuldenbremse regelgebunden zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt werden.

In den Folgejahren drohen dem Land beträchtliche Steuerausfälle. In den Jahren 2026 bis 2029 summieren sich die erwarteten Mindereinnahmen gegenüber der bisherigen Planung auf fast 1,9 Milliarden Euro.

Für Hessens Kommunen summieren sich die Ausfälle im Schätzzeitraum auf fast 2,6 Milliarden Euro. Die Verluste des Landes sind etwas geringer, da sich nach Angaben der Schätzerinnen und Schätzer die Landessteuern, also die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer, besser entwickeln als etwa die kommunale Gewerbesteuer.

Hier die Zahlen im Überblick:

Grafik zur Steuerschätzung 2026-2029

Neben der anhaltend schlechten Wirtschaftslage ist das negative Gesamtergebnis der Mai-Steuerschätzung vor allem auf Steuersenkungen zurückzuführen, die seit der vergangenen Schätzung im Oktober in Kraft getreten sind. Dazu zählen unter anderem die Gesetze zum Abbau der kalten Progression.

Welche Auswirkungen haben die Pläne der neuen Bundesregierung für den Landeshaushalt?

Nicht Bestandteil der Steuerschätzung und damit nicht in diesen Zahlen enthalten sind die Auswirkungen angekündigter, aber noch nicht verabschiedeter Steuerentlastungen der neuen Bundesregierung. Geplant sind unter anderem die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie, die Anhebung der Pendlerpauschale, eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen („Investitionsbooster“) und die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer. Hier drohen je nach Ausgestaltung allein für Hessen weitere Steuermindereinnahmen von rund zwei Milliarden Euro in den Jahren 2026 bis 2029. Addiert man die Ergebnisse der Steuerschätzung hinzu, drohen dem Land 2026 bis 2029 Einnahmeverluste von fast 3,9 Milliarden Euro.

Was bedeuten die Zahlen für den laufenden und für den kommenden Haushalt des Landes?

Für den Haushalt 2025 ergeben sich aus den Zahlen keine unmittelbaren Änderungen. Sollten sich am Ende des Haushaltsjahres die leicht höheren Steuereinnahmen tatsächlich realisieren lassen, müssten sie dafür eingesetzt werden, die Neuverschuldung zu senken. Der Haushalt 2025 sieht bislang 670 Millionen Euro neue Schulden vor.

Für den Haushalt 2026 und die Folgejahre verschärfen die Zahlen den Konsolidierungsdruck. Einsparungen und Strukturreformen sind notwendig, um den Landeshaushalt mittelfristig wieder ausgeglichen gestalten zu können.

Der Haushaltsentwurf 2026 wird voraussichtlich erst im Herbst vorgestellt werden können. Bis dahin liegen dann hoffentlich die Ausführungsgesetze des Bundes vor, die klären, wie sich die kürzlich erfolgten Grundgesetzänderungen zu Sondervermögen und Schuldenbremse konkret für die Länder auswirken.

Wie oft gibt der Arbeitskreis Steuerschätzungen seine Ergebnisse bekannt?

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen veröffentlicht zweimal im Jahr seine Prognose zur bundesweitern Entwicklung der Steuereinnahmen. Nachdem die Ergebnisse im Bund veröffentlicht werden, analysieren die Haushaltsexpertinnen und -experten in Hessen die Zahlen für das Bundesland und geben diese in der darauffolgenden Woche bekannt. Dies erfolgt in der Regel Mitte Mai für die Steuerschätzung im Frühjahr und Ende Oktober/Anfang November für die Herbststeuerschätzung.

Wie geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen vor?

Für die Schätzungen des Arbeitskreises erstellen mehrere Mitglieder unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede Einzelsteuer: mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen. Ihre Schätzvorschläge sind Gegenstand der Diskussion im Arbeitskreis, dem auch Vertreter der Länderfinanzministerien angehören. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzungen werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Union entfallenden Einnahmen ermittelt.

Die Schätzung basiert auf dem zum Schätzzeitpunkt geltenden Steuerrecht. Geplante, aber noch nicht verabschiedete Steuerrechtsänderungen sind regelmäßig nicht Bestandteil der Steuerschätzung.

Warum wird die Steuerschätzung des Bundes regionalisiert?

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen schätzt grundsätzlich nur die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Dies umfassen die Gemeinschaftssteuern, die Bundes- und Ländersteuern, die Gemeindesteuern sowie die Abführungen Deutschlands an die EU. Wie viel davon auf die einzelnen Länder entfällt, wird erst in einem weiteren Rechenverfahren, der so genannten Regionalisierung, ermittelt. Dabei werden mittels einer Referenzperiodenbetrachtung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs die auf die einzelnen Länder und deren Gemeinden entfallenden Steuern ermittelt.