Maßgebliche Stellschraube dafür ist der Hebesatz. Das Land gibt Empfehlungen, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität zu erreichen ist. Die Empfehlungen des Landes sind für die Kommunen nicht bindend. 344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und 5 den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.
Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Kommunen sollen nach dem neuen Recht der Grundsteuer in etwa so viel Grundsteuer einnehmen wie nach dem alten Recht. Das hat so der Bundesgesetzgeber bereits 2019 angekündigt und auch Hessen folgt dieser Prämisse. Aufkommensneutralität für die Kommunen ist hierfür das Schlagwort. Mit den mathematisch berechneten Hebesatzempfehlungen kann dieses Ziel erreicht werden.“
„Das Land kann helfen und empfehlen, die Kommunen müssen nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, können die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stehen aber nun allen transparent zur Verfügung und können Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen sind nicht an die Hebesatzempfehlungen gebunden und sie können von ihnen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.“
„Hessen steht beim Mammutprojekt der Grundsteuerreform gut da. Ein vergleichsweise einfaches Grundsteuermodell, die konsequente Umsetzung der Verpflichtung zur digitalen Abgabe der Daten und der Einsatz moderner Technik sind dafür maßgeblich. 40 Prozent der Steuererklärungen konnten automatisiert bearbeitet werden. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz hat unseren Beschäftigten geholfen, mit der kaum vorstellbaren Masse von fast drei Millionen Einzelfällen gut und zügig klarzukommen. Hessen ist beim Einsatz von KI ganz weit vorne und die Hessische Steuerverwaltung eine der modernsten Verwaltungen Deutschlands.“