In der Aussprache zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems unterstützte Hofmann die geplante Erlaubnis für Asylbewerberinnen und -bewerber, früher als bisher arbeiten zu können: „Eine Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessert nachweislich die Sprachkenntnisse, aber auch die soziale und demokratische Teilhabe. Durch eine Reduzierung der Arbeitsverbote schaffen wir mehr Klarheit, Struktur und Chancen für Geflüchtete in Deutschland und für Arbeitgeber, die Fach- und Arbeitskräfte suchen. All das trägt zu geordneten Verhältnissen in der Migrationspolitik bei“, sagte Hofmann im Bundesratsplenum.
Darüber hinaus forderte die Ministerin den Bundestag dazu auf, geplante Maßnahmen im Umgang mit minderjährigen Geflüchteten genau zu prüfen. Der Entwurf sieht etwa vor, Minderjährige und ihre Familie bis zu zwölf Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen. Dies, so Hofmann, sei eine Abkehr vom bisherigen Verfahren, das eine Wohnpflicht von mehr als sechs Monaten in einer Erstaufnahmeeinrichtung als Gefährdung des Kindeswohl ansehe. „Auch ist bisher nicht vorgesehen, dass die Jugendämter die Prüfung der Kindeswohlaspekte vornehmen, obwohl sie dazu am besten in der Lage wären“, führte Hofmann aus.
Klärungsbedarf bei Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
Weiteren Verbesserungsbedarf mahnte die hessische Integrationsministerin bei der Aufgabenteilung an: „Die Zuständigkeiten müssen zwischen Bund und Ländern deutlich geklärt sein. Da gibt es noch Klärungsbedarf“, so Hofmann.
Die Hessische Arbeits- und Sozialministerin sprach in der weiteren Sitzung des Bundesrats auch zu europäischen Verordnungsvorschlägen, die die Kohäsionspolitik und die europäischen Fördermittel beeinflussen.
Die geplanten National-Regionale-Partnerschaftspläne sehen vor, dass die europäische Kohäsionspolitik nicht mehr wie bisher in Form regionaler Programme umgesetzt, sondern ausschließlich zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten verhandelt wird. „Das birgt die große Gefahr, dass die regionalen Gegebenheiten und Unterstützungsbedarfe nicht mehr im notwendigen Maße berücksichtigt werden“, sagte Hofmann im Plenum. „Als hessische Ministerin ist es für mich aber wichtig, auch künftig noch maßgeschneiderte Förderangebote realisieren zu können, sowohl für eine strukturstarke Region wie das Rhein-Main-Gebiet als auch für ländliche, strukturschwächere Regionen. Diese Praxis, die die Vielfalt der Regionen anerkennt, darf nicht verloren gehen“, so die Ministerin weiter.