Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Positive Bilanz der neuen Commercial Courts

Hessens Justizminister Christian Heinz hat eine erste positive Bilanz zum Commercial Court und den Commercial Chambers gezogen.

„Der Commercial Court und die Commercial Chambers sind ein Erfolg. Die neuen Spruchkörper werden hervorragend angenommen. Letztlich profitieren alle dadurch, auch die öffentliche Hand“, sagte der Justizminister. Er erläuterte, dass seit dem 1. Juli 2025, dem Tag an dem der Commercial Court und die Commercial Chambers ihre Arbeit aufgenommen haben, rund 60 Verfahren dort eingegangen seien. „Wir haben verstärkt für das neue Angebot der hessischen Justiz geworben und lagen ganz offensichtlich richtig: Der Bedarf und das Interesse freuen uns natürlich sehr“, sagte der Justizminister.

Streitwerte in Höhe von rund 840 Millionen Euro

Die Streitwerte in den Senaten des Commercial Court und Kammern der Commercial Chambers belaufen sich auf insgesamt rund 840 Millionen Euro. Die Bandbreite ist groß und reicht von 500.000 Euro bis rund 450 Millionen Euro. Die Gerichtsgebühren, die daraus bei Verfahren am Commercial Court und den Commercial Chambers entstehen, kommen dann der Justizkasse zugute. Das deutsche Gerichtsgebührensystem ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der Gebühr berechnet sich direkt nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von beispielsweise 1 Million Euro an den Commercial Chambers lägen diese Gebühren bei rund 19.000 Euro.

Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main besteht aus zwei spezialisierten Wirtschaftssenaten, an denen wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung und bei Wunsch der Parteien auch auf Englisch verhandelt werden können. Wählen die Parteien nicht den Weg zum Commercial Court Frankfurt, werden diese wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor den spezialisierten Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt. Am Landgericht Frankfurt am Main sind drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern als Commercial Chambers eingerichtet.

„Die beiden Senate des Commercial Court sind ein gutes halbes Jahr nach ihrer Errichtung fester Bestandteil der fachlich ausdifferenzierten Senatslandschaft des OLG geworden. Die Erfahrungen mit den ersten Verfahrenseingängen sind durchweg positiv“, sagte Dr. Alexander Seitz, Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Struktur, Besetzung und erste Praxiserfahrungen

Die Senate des Commercial Court werden von der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Willoughby und dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Jens-Daniel Braun geleitet. Die Commercial Chambers werden von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Yvonne Gräfin von Bassewitz, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Felix Bergmeister LL.M. (Univ. of Chicago) und der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Linda Schlegel geführt.

„Am Landgericht Frankfurt am Main sind bereits Dutzende von Verfahren bei den Commercial Chambers eingegangen. Es sind Organisationstermine durchgeführt und es ist teilweise auf Englisch verhandelt worden. Die ersten Erfahrungen sind äußerst positiv“, sagte Prof. Dr. Carsten Paul, Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main.

Nachdem der Commercial Court Frankfurt und die Commercial Chambers ihre Arbeit bereits im Juli 2025 aufgenommen haben, haben sie im November 2025 ihre eigenen Räumlichkeiten bezogen. Die neue Adresse ist gezielt an die Bedürfnisse komplexer wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten und deren zügige und effiziente Durchführung angepasst.