Das Amtsgericht Hünfeld feiert heute das 50-jährige Jubiläum der Mahnabteilung und das 10-jährige Jubiläum als zentrales Vollstreckungsgericht. Das Amtsgericht Hünfeld ist als zentrales Mahngericht für die hessenweite Bearbeitung aller Mahnverfahren zuständig und verwaltet als zentrales Vollstreckungsgericht die Vermögens- und Schuldnerverzeichnisse für ganz Hessen.
„Dieses doppelte Jubiläum zeigt, welche zentrale Bedeutung das Amtsgericht Hünfeld für die Justiz und für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen hat. Gerade das Mahnverfahren erfüllt in unserem Rechtsstaat eine ganz wichtige Funktion. Es ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigerinnen und Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten. Damit stellen wir Bürgerinnen und Bürgern ein niedrigschwelliges Angebot bereit, mit denen sie möglichst schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Mahnverfahren entlasten auch die Justiz, weil Forderungen durchgesetzt werden können, ohne dass sich Gerichte intensiv damit beschäftigen müssen. Heute werden jährlich rund 450.000 Mahnverfahren bearbeitet, im ersten Jahr waren es lediglich 114.000 Mahnverfahren. Bearbeitet werden die Verfahren seit dem 1. Juli 2001 ausschließlich im maschinellen bzw. automatisierten Mahnverfahren. Das Amtsgericht Hünfeld ist damit seit mehr als 20 Jahren auch Vorreiter der Digitalisierung“, erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck anlässlich der heutigen Feierstunde in Hünfeld.
In Hünfeld laufen alle Daten zusammen
Seit zehn Jahren ist im Amtsgericht Hünfeld auch das Vollstreckungsgericht untergebracht, was das Schuldnerverzeichnis für ganz Hessen verwaltet. Hauptaufgabe des zentralen Vollstreckungsgerichts ist es, automatisiert die Datensätze der einzelnen Vollstreckungsorgane zu übernehmen, zu prüfen und in ein landesweites Schuldnerverzeichnis zu überführen. Die beim Amtsgericht Hünfeld eingehenden Daten werden mit den Daten der anderen zentralen Vollstreckungsgerichte in Deutschland in einem zentralen Bundesportal zusammengeführt. Somit steht ein bundesweites Schuldnerverzeichnis für Auskunftszwecke zur Verfügung.
„Im vergangenen Jahr gingen beim Amtsgericht Hünfeld als zentralem Vollstreckungsgericht fast 130.000 Eintragungsanordnungen zum Schuldnerverzeichnis ein. Diese Größenordnung zeigt, wie wichtig hier eine Zentralisierung ist. Das Vollstreckungsgericht verwaltet auch zentral die Vermögensverzeichnisse. Im Jahr 2022 wurden beim Amtsgericht Hünfeld fast 30.000 Vermögensverzeichnisse hinterlegt.
Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Nach 50 bzw. 10 Jahren können wir heute festhalten, dass die Zentralisierungsentscheidungen, die vor 50 und 10 Jahren getroffen wurden, weitsichtig und richtig waren. Hünfeld ist für unzählige Gläubigerinnen und Gläubiger von Geldforderungen der Weg zur schnellen Durchsetzung ihres Rechts. Eine effektive Rechtsdurchsetzung wiederum muss Markenzeichen unseres Rechtsstaats sein. Sie sichert Vertrauen und stärkt den Wirtschaftsstandort.“, führte Roman Poseck weiter aus.
„Hünfeld ist auch dank der Sonderzuständigkeiten des Amtsgerichts ein zentraler Ort der hessischen Justiz. Hinzu kommt hier eine große Justizvollzugsanstalt. Mit insgesamt rund 300 Arbeitsplätzen ist die Justiz ein wichtiger Arbeitgeber in dieser Stadt und in Osthessen. Ich werde mich auch weiter dafür einsetzen, die ländlichen Regionen in Hessen durch Aufgabenverlagerungen und Zuständigkeitskonzentrationen in der Justiz zu stärken. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts Hünfeld für ihren großen und kompetenten Einsatz. Ihnen ist es zu verdanken, dass die vorgenommenen Zentralisierungen ein Erfolg geworden sind“, sagte der Justizminister abschließend.