Vor gut einer Woche gab der Bund grünes Licht für den Beginn des Fachverfahrens, mit dem die Länder mit der eigentlichen Bearbeitung der Anträge beginnen konnten. Seither sind in Hessen bereits 25 Prozent der Anträge zur Überbrückungshilfe III bewilligt und rund 9,4 Mio. Euro an hessische Betriebe ausgezahlt worden, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Samstag mitteilte. Während die Abschlagszahlungen des Bundes in der vergangenen Woche wegen Betrugsfällen kurzzeitig gestoppt werden mussten, lief in Hessen die Bearbeitung der Anträge weiter, so dass viele Anträge zur Auszahlung bewilligt waren. Zudem sind seit Beginn der Antragsstellung Mitte Februar Abschläge der Überbrückungshilfe III in Höhe von 92 Mio. Euro an hessische Unternehmen sowie 38,4 Mio. Euro als Neustarthilfe an Soloselbstständige in Hessen ausgezahlt worden.
„Wir arbeiten in Hessen mit Hochdruck an der vollständigen Bearbeitung der geprüften Anträge, so dass Unternehmen nicht nur die Abschlagszahlungen aus der Bundeskasse, sondern nach und nach die vollständigen Hilfen erhalten“, sagte der Wirtschaftsminister. Er begrüße zudem ausdrücklich, dass der Bund jetzt mit den sogenannten Härtefallhilfen ein der hessischen Notfallkasse ähnliches Instrument einführt, um eine Alternative für die Unternehmen zu bieten, die wegen besonderen Umständen durchs Raster der übrigen Hilfen fallen. „Die Härtefallhilfe des Bundes orientiert sich stark an unserer Notfallkasse. Das zeigt, dass wir schon früh in Hessen die richtigen Weichen gestellt haben“, betonte Al-Wazir.
Die Härtefallhilfe greift bei Unternehmen, die trotz der umfangreichen Unternehmenshilfen aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt sind. Grundregel der Finanzierung: Eine Hälfte der Kosten übernimmt der Bund, die andere Hälfte das Land. Hessen begrüßt dieses Angebot. Anders als bei der hessischen Notfallkasse, die ebenfalls rückwirkend ab März 2020 und auch dann gilt, wenn bereits Hilfen geflossen sind, soll die Härtefallhilfe des Bundes nur greifen, wenn von Betroffenen keinerlei andere Hilfen in Anspruch genommen werden konnten.