Entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz beginnen in Hessen Auffrischimpfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie für Höchstbetagte, also Menschen, die älter als 80 Jahre sind. „Geimpft wird durch die Hausärztinnen und Hausärzte vor Ort in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen. Außerdem können die mobilen Teams der Impfzentren unterstützen“, sagt der hessische Gesundheitsminister Kai Klose. Pflegebedürftige und Seniorinnen und Senioren über 80 Jahre, die zuhause leben, können sich bezüglich einer Auffrischimpfung an ihre Hausärztinnen und Hausärzte wenden. Darüber hinaus kann die Auffrischimpfung auch in den Impfzentren verabreicht werden.
Optimaler Impfschutz für besonders vulnerable Personengruppen
Zwischen dem Abschluss einer Impfserie und der Auffrischimpfung sollen mindestens sechs Monate liegen. Die Auffrischimpfung wird unabhängig vom bisherigen Impfstoff immer mit Biontech oder Moderna erfolgen. Wichtig zu wissen ist, dass die Auffrischung nicht zu einem Stichtag, sondern in den auf die sechs Monate folgenden Wochen stattfinden kann. Der Impfschutz geht keineswegs von einem auf den anderen Tag plötzlich verloren, sondern bildet sich individuell sehr unterschiedlich graduell zurück.
Auch Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder solche, die sich in einer immunsuppressiven Therapie befinden, sowie alle, die ausschließlich Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, können – unabhängig von ihrem Alter – die Auffrischimpfung erhalten.
Ausreichend Impfstoff vorhanden
Insgesamt, so Minister Klose, haben in Hessen damit über eine halbe Million Menschen die Möglichkeit, sich vorsorglich noch einmal impfen zu lassen. „Diese Impfungen stellen sicher, dass besonders vulnerable Personengruppen weiterhin über einen optimalen Impfschutz verfügen“, so Gesundheitsminister Klose. Im Gegensatz zum Beginn der Impfkampagne steht jetzt ausreichend Impfstoff zur Verfügung.
Die angepassten Aufklärungsbögen für die Auffrischungsimpfungen liegen bereits vor und können auch auf der Webseite des RKI eingesehen werden.