Die Anforderungen an Lehrkräfte sind in den vergangenen Jahren noch vielfältiger geworden: So haben etwa die Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, Medienbildung und Digitalisierung, Inklusion, die Förderung der Bildungssprache Deutsch sowie die Ganztagsbeschulung und die berufliche Orientierung an Bedeutung gewonnen. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat der Hessische Landtag gestern eine grundlegende Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes beschlossen, die eine feste Verankerung dieser Themen in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung vorsieht. Dazu erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz: „Gut ausgebildete Lehrkräfte sind entscheidend für den Schulerfolg junger Menschen. Daher ist es folgerichtig, ihre Ausbildung an die neuen Anforderungen anzupassen. Mit der Reform des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir dafür die Grundlagen – und das aus einem Guss. Studium, Vorbereitungsdienst und Fort- und Weiterbildungen sind eng miteinander verzahnt, um den Herausforderungen des Lehrerberufs auch in Zukunft gerecht zu werden.“
Die Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes greift sowohl die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Standards für die Lehrerbildung als auch die Kriterien des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität auf. Der Verabschiedung im Landtag war ein mehrmonatiges Beteiligungs- und Beratungsverfahren vorausgegangen. Die einzelnen Bausteine des Gesetzes werden sukzessive in Kraft treten.
Mehr Praxisorientierung schon während des Studiums
Um die Praxisorientierung angehender Lehrkräfte deutlicher in den Vordergrund zu rücken, wird das in den vergangenen Jahren erprobte Praxissemester flächendeckend eingeführt. Es findet in der zweiten Hälfte des jeweiligen Studiengangs statt. Im Mittelpunkt des Praxissemesters steht die Reflexion des pädagogischen Handelns anhand der im Laufe des Studiums erworbenen und vertieften Kenntnisse. „Mit der Stärkung der Praxisanteile sorgen wir dafür, dass das an der Universität erworbene Wissen unmittelbar angewendet werden kann“, betonte der Minister.
Daneben wird ein weiteres Instrument eingeführt: das phasenübergreifende Portfolio. Es wird von den angehenden Lehrkräften bereits während des Studiums angelegt und anschließend weitergeführt. Neben der Sammlung von Belegen über die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen dient es vor allem der fortlaufenden Reflexion und Dokumentation der Kompetenzentwicklung der Lehrkraft. „Jede einzelne Lehrerin, jeden einzelnen Lehrer wollen wir für die Herausforderungen dieses wunderbaren Berufs wappnen und insgesamt das lebenslange Lernen fördern“, unterstrich Lorz.
Staatsprüfungen bleiben erhalten, Studiendauer bleibt unverändert
Bei allen Änderungen halte Hessen aber an zwei Bausteinen aus gutem Grund fest: den Staatsprüfungen und der Studiendauer. „Mit der Ersten und Zweiten Staatsprüfung garantieren wir die Qualität und Einheitlichkeit der hessischen Abschlüsse. Und bei der Studiendauer entsprechen Hessens Vorgaben bereits vor der Novellierung in jedem einzelnen Lehramt vollständig den geltenden KMK-Vereinbarungen“, erklärte der Minister. Im bundesweiten Vergleich habe Hessen mit 21 Monaten ohnehin den zweitlängsten Vorbereitungsdienst. „Mit diesem Gesetz sind unsere Lehrkräfte für die Zukunft von Schule sehr gut gerüstet.“