Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute im Nachgang zur heutigen Kabinettsitzung zu den gefassten Beschlüssen informiert. „Wir sind noch mitten in der Pandemie, aber es stimmt mich zuversichtlich, dass die Infektionszahlen derzeit sinken. Zugleich steigt die Zahl der geimpften Personen in Hessen deutlich an. Für sie gilt: Wer vollständig geimpft ist oder in den letzten sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden hat, wird Negativ-Getesteten gleichgestellt und darüber hinaus bei den Kontaktbeschränkungen künftig nicht mehr mitgezählt“, so Bouffier.
Keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte und Genesene
Für vollständig Geimpfte und Genesene entfallen zukünftig in Hessen die Kontaktbeschränkungen. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen. Darüber hinaus haben wir eine Vielzahl weiterer Sachverhalte angepasst, in denen Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen von Betretungsverboten oder Personenanzahlbeschränkungen geregelt werden, die in der vom Bund vorgesehenen Verordnung nicht in der Detailtiefe geregelt werden. Diese Regelungen greifen, sobald die entsprechende Bundesregelung in Kraft tritt.
Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen gelockert (ab 15.5.)
Die Beschränkung der täglich möglichen Besuche für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen entfallen vollständig.
Für Genesene und Geimpfte entfällt zudem die Testpflicht vor dem Betreten von Alten- und Pflegeheimen.
In den Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner entfällt die Maskenpflicht, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner genesen oder vollständig geimpft ist.
Die weiteren bestehenden Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus wurden bis zum 30. Mai 2021 verlängert.
Über weitere Anpassungen der Regelungen, insbesondere für Städte und Landkreise mit einer Inzidenz unter 100, wird das Kabinett in der kommenden Woche auch im Lichte der geplanten Öffnungsschritte in den hessischen Nachbarländern beraten.
Luca-App immer erfolgreicher
6.000 Locations in Hessen haben sich bereits für die Luca-App registriert. Mit der App können Gastgeber die Kontaktdaten ihrer Gäste digital erfassen. Auf die Daten können die Gesundheitsämter in Hessen zugreifen, wenn eine Kontaktnachverfolgung notwendig wird.