„Wir verlängern unser Förderprogramm, damit Frauenhäuser, Kinderschutzeinrichtungen und die Anbieter von Beratung bestmöglich weiterarbeiten können. Wir beugen Gewalt vor und bekämpfen sie nachhaltig“, so Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.
Beitrag zur Gewaltprävention und Unterstützung von Frauen und Kindern
Das Landesprogramm fördert Angebote des Kinderschutzes und Einrichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt finanziell. Zu den anerkennungsfähigen pandemiebedingten Mehrkosten zählen beispielsweise eine verbesserte digitale Ausstattung sowie Honorarmittel für zusätzliche Fachkräfte, die erweiterte Beratungszeiten abdecken und neue Formen der Zuflucht begleiten; außerdem Anschaffungen, die durch Hygienevorgaben zwingend zu tätigen sind.
„Mit der Verlängerung leisten wir einen Beitrag zur Gewaltprävention und zur Unterstützung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind. Außerdem wollen wir die Arbeit der spezialisierten Fachkräfte im Kinderschutz, der Frauenberatungsstellen und -notrufe wie auch der Frauenhäuser wertschätzen und anerkennen“, sagt Minister Klose.
Anträge für Kosten, die seit Beginn der Coronavirus-Pandemie entstanden sind und bis zum 31.12.2022 entstehen werden, können bis einschließlich 30. April 2022 beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.