Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen beim Online-Shopping künftig besser vor versteckten Kosten und irreführenden Händlerangaben geschützt werden. Das fordert das Land Hessen in einem Antrag zur Verbraucherschutzministerkonferenz, die am heutigen Mittwoch in Berlin beginnt. Ziel ist es, klare und verpflichtende Informationen über Händlerstandorte, Rücksendebedingungen und mögliche Zollgebühren auf Onlineplattformen durchzusetzen.
„Wer online bestellt, darf nicht in die Retourenfalle tappen“, sagt Hessens Verbraucherschutzminister Ingmar Jung. „Es kann nicht sein, dass die Kunden erst beim Zurücksenden der Ware merken, dass sie bei einem Anbieter kaufen, bei dem die Retoure auf einmal 40 Euro kostet.” Nicht wenige Onlineshops mit Sitz in Drittstaaten vermittelten bewusst den Eindruck, sie seien in der EU ansässig – und zwar durch unvollständige Impressumsangaben oder die Verwendung einer “de-Domain”, obwohl die Webseite im Ausland gehostet wird.
Eine große Verbrauchertäuschung, die beendet werden muss
„Dieses Vorgehen hat sich längst zu einer gängigen Strategie entwickelt, die gezielt die Käufer hierzulande benachteiligt – das Kalkül dahinter geht in der Regel leider auf”, so Jung. Immer mehr Menschen werden auf diese Weise Opfer der Trickser. Im Jahr 2024 bestellten Experten zufolge bereits vier von zehn Onlinekunden in Deutschland bei ausländischen Anbietern, ohne dass ihnen bewusst war, dass der Sitz des jeweiligen Unternehmens im Ausland lag. Für Minister Jung ist das Vorgehen der Händler eine „große Verbrauchertäuschung, die beendet werden muss”. Er fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich für eine Verschärfung und konsequente Durchsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie stark zu machen.
Wenn es bei den Shop-Betreibern kein Einsehen gibt, soll der Zollfreibetrag fallen
Sollten Onlinehändler aus Drittstaaten weiterhin gegen Informationspflichten verstoßen, sprechen sich die Länder außerdem für eine vorgezogene Abschaffung des Zollfreibetrags auf EU-Ebene aus – ein Schritt, der ursprünglich erst im Zuge der EU-Zollreform 2028 geplant ist. „Dann würde das unseriöse Geschäftsmodell rasch an Stabilität verlieren und in seiner bisherigen Form kaum fortführbar sein”, ist sich Jung sicher. Zudem soll die Bundesnetzagentur als Koordinatorin für Digitale Dienste stärker kontrollieren, ob Onlinehändler die Transparenzvorgaben einhalten, und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren.
Hintergrund: Verbraucherschutzministerkonferenz
Die 21. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) tagt von Mittwoch bis Freitag in Berlin. Der Fachministerkonferenz gehören die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder an.