Sportministerin Diana Stolz hat die Kommunen am Montag dazu aufgerufen, Anmeldungen zur Förderung ihrer Schwimmbäder zu stellen. „Es ist sehr wichtig, dass Kinder landesweit die Gelegenheit haben, zu schwimmen und Erwachsene diese Grundfertigkeit ein Leben lang als Sport ausüben können. Schwimmen zählt außerdem zu den gesündesten Sportarten. Die Bäder sind aber auch generationenübergreifende Treffpunkte und Orte der Begegnung. Das fördern wir von Seiten der Hessischen Landesregierung, indem wir das neue Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm, kurz SWIMplus, anbieten. Anmeldungen zur Aufnahme in das Förderprogramm können ab sofort eingereicht werden“, so die Sportministerin. Neben Neubau- und Sanierungsmaßnahmen können nun auch Investitionen in Bewegung, wie zum Beispiel ein Ballsportfeld, gefördert werden. Auch Maßnahmen, die Schwimmbäder zu Orten der Begegnung machen und den Erholungswert steigern, können förderfähig sein.
Die Ministerin betonte, damit setze das Sportministerium die Schwimmförderung aus dem Sofortprogramm der Hessischen Landesregierung „11+1“ „zuverlässig“ und „zügig“ um. Ministerpräsident Boris Rhein hatte das Programm Ende Februar vorgestellt.
Die Landesregierung unterstreicht damit erneut ihr Ziel, die Schwimmbadinfrastruktur in Hessen nachhaltig zu unterstützen, um das Schwimmenlernen für Jung und Alt zu ermöglichen und somit auch den Schutz vor dem Ertrinken zu erhöhen. Gleichzeitig sind nun mit SWIMplus zusätzlich auch Maßnahmen, welche die Attraktivität des jeweiligen Schwimmbades für Familien, Kinder und Senioren erhöhen, möglich. So können beispielsweise auch Sole-Becken, Rutschen, Kinderbecken und weitere bewegungsfördernde Ausstattungen gefördert werden. Für solche Maßnahmen ist allein für die Jahre 2024 (elf Millionen Euro) und 2025 (14 Millionen Euro) ein Bewilligungsvolumen in Höhe von 25 Millionen Euro im SWIMplus-Programm vorgesehen. „Die Erweiterung des erfolgreichen SWIM-Programms stärkt das Schwimm- und Freizeitangebot der Bäder. Die hessischen Schwimmbäder werden erhalten, saniert und attraktiver.“
Hintergrund
Die Hessische Landesregierung hatte in den vergangenen fünf Jahren und bis zum 31.12. des vergangenen Jahres über das SWIM-Programm insgesamt 189 Projekte in 163 Schwimmbädern mit einem Umfang von mehr als 50 Millionen Euro gefördert. Dabei wurden insbesondere beantragte Umbaumaßnahmen an Gebäuden, Becken oder Technik unterstützt, die zumeist auch zu einer effektiven Senkung der Energie- und Betriebskosten beitragen.
SWIMplus-Projekte können bis November 2024 angemeldet werden
Während im aktuellen Programmjahr 2024 bereits vorliegende Projekte gefördert werden sollen, können ab sofort neue Projekte zur Berücksichtigung im Programmjahr 2025 angemeldet werden. Hierfür können die hessischen Landkreise, kreisfreie Städte und Städte mit Sonderstatus eine Vorschlagsliste mit den wichtigsten Investitionsvorhaben beim HMFG bis zum 1. November 2024 einreichen. Dementsprechend wird interessierten Schwimmbadbetreibern empfohlen direkt in den Kontakt mit dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt oder Stadt mit Sonderstatus aufzunehmen. In Anlehnung an die erfolgreiche SWIM-Förderung der vergangenen Jahre, wird es auch bei SWIMplus eine Regelförderung von 30 Prozent und hierbei maximal bis zu einer Million Euro geben. Bei kleineren Vorhaben kann die Regelförderung auf 60 Prozent erhöht werden. Das Landesprogramm hat zum Ziel, moderne, zukunftsfähige und wirtschaftlich zweckmäßige Hallen- und Freibäder sowie Naturbadestellen zu erhalten und deren Weiterentwicklung zu fördern.
Die Richtlinie wurde heute im Staatsanzeiger veröffentlicht und ist auf der InternetseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar. Anmeldungen zur Aufnahme in das Förderprogramm können mit entsprechendem Formblatt ab sofort an swim@hmfg.hessen.de gesendet werden.